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In der nächsten Planungsphase arbeiten wir bereits in 3D, damit Sie sich Ihr zukünftiges Gebäude besser vorstellen können.

 

Wir halten auch in dieser Phase bereits Rücksprache mit den zuständigen Behörden.

 

Wenn alle Ihre Ansprüche erfüllt sind und die Kostenschätzung Ihrem Finanzplan entspricht, geht das Projekt in die Einreichplanung.

PLANUNG

Konzept

Jede Planung beginnt mit dem Wunsch eines Menschen. Der Wunsch wird zur Idee und die Idee zum Konzept weiterentwickelt.  Gerne unterstützen wir Sie von dieser ersten Planungsphase an mit unserem Fachwissen und helfen Ihnen, Ihren Wunsch zu erfüllen.

Vorentwurf

Im Vorentwurf wird das Konzept eines Gebäudes zu Papier gebracht. Es entstehen erste Skizzen und eine Grobkostenschätzung. Meist sind mehrere Besprechungen notwendig, um alle Wünsche genau zu formulieren und alle Ansprüche zu erfüllen. 


Diese Phase ist sehr wichtig und wir nehmen uns viel Zeit dafür.

Entwurf

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Einreichung

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Einreichung für Einfamilienhäuser:
Nach Abschluss der Entwurfsarbeiten wird der Einreichplan erstellt und der Baubehörde zur Bewilligung vorgelegt.

Welche Unterlagen sind für die Einreichung erforderlich:

  • Einreichplan im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Lageplan im Maßstab 1:500

  • Baubeschreibung

  • Energieausweis lt. OIB


Einreichung für Gewerbebetriebe:
Selbstverständlich erstellen wir auch Einreichunterlagen für  gewerbebetriebe. Zusätzlich zur Baubehörde werden sie auch der Gewerbebehörde vorgelegt. Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist eine Beschreibung des Betriebsablaufes und der geplanten Geräte und Anlagen beizulegen.

Einreichung für sonstige Bauten:
Wir erstellen auch Einreichunterlagen für kleinere Projekte, wie Schuppen, Carport, Zu- und Umbauten oder Schwimmbecken.

Bauverhandlung

Nach der Prüfung der Pläne durch die Behörde, wird eine Bauverhandlung durchgeführt. Diese findet am geplanten Baugrundstück statt. Eingeladen werden dazu Bauwerber und Grundeigentümer, sowie alle Anrainer. Weiters sind Behördenvertreter und Vertreter der Gemeinde oder Stadtgemeinde anweisend. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei dieser Verhandlung.

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Polier- und Detailplanung

Wenn die Baubehörde dem Bauvorhaben zugestimmt hat, werden die Ausführungspläne im Maßstab 1:50 erstellt. In diese Polierpläne fließen genauere Informationen betreffend

  •     Statik

  •     Höhenangaben

  •     Installationen

  •     Sanitäranlagen

  •     Bauteilaufbauen

  •     …


ein.

Es ist sehr wichtig, genaue Polierpläne zu erstellen und die Details auf der Baustelle nicht dem Zufall zu überlassen, damit Sie im Nachhinein keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Brandschutzpläne/Fluchtwegpläne

Brand- und Fluchtwegpläne sollen einerseits den Einsatzkräften der Feuerwehr im Ernstfall den raschen, möglichst gefahrlosen Einsatz erlauben, andererseits dienen sie als Orientierung im Gebäude. Diese Pläne sind in bestimmten Gebäuden (Hotels, Gastronomie, Gewerbebetriebe, …) verpflichtend vorgeschrieben.

Brandschutzpläne werden nach den Regeln der TRVB (Technische Richtlinie für vorbeugenden Brandschutz) und der ÖNORM F 2230 erstellt.

Wir führen diese Planungsarbeiten in Absprache mit den zuständigen Behörden und der Feuerwehr aus.

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